RECHTLICHES

 

Artenschutz, Verordnungen und Pflichten

Seit 1976 regelt das sogenannte "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten auf internationaler Ebene. Alle mediterranen Landschildkröten gehören dem höchsten Schutzstatus (Anhang I) an. In Europa gilt seit 1976 die Artenschutzverordnung EG Nr. 338/97, welche den Handel von geschützten Arten regelt. Der Schutzgrad wird in vier Anhänge unterteilt (A bis D) - die mediterranen Landschildkröten gehören dem Schutzstatus A (vom Aussterben bedrohte Arten) an.

Grundsätzlich gilt für alle geschützten Arten, dass die Haltung sowieso jeder Zu- und Abgang der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden muss. Die in Anhang A gelisteten Arten dürfen nur mit den gelben EG-Bescheinigungen oder den noch vor Juni 1997 gültigen blauen CITES-Bescheinigungen abgegeben bzw. aufgenommen werden.

Auch heute noch sind unzählige adulte Landschildkröten nicht ordnungsgemäß angemeldet, sei es aus Unwissenheit oder Faulheit der Halter. Mit einer solchen Einstellung ist man jedoch schnell im Visier der Behörden und hat mit Strafen zu rechnen - auch Unwissenheit schützt nicht davor!

Zusammenfassend heißt dies ...

...die Haltung einer geschützten Tierart, wie es z. B. alle mediterranen Landschildkröten sind, muss der zuständigen Behörde, wie schon oben erwähnt, schriftlich und unverzüglich mitgeteilt werden. Dies ist also notwendig, wenn Sie eine Landschildkröten nachziehen, kaufen, tauschen, erben oder geschenkt bekommen oder sie ein Fundtier nach erfolgloser Besitzersuche in ihre artgerechte Obhut nehmen möchten. Auch Abgänge aller Art (Verkauf, Tausch, Schenkung und Tod) müssen genau wie die Zugänge gemeldet werden!

Beim Kauf einer mediterranen Landschildkröte ist also unbedingt darauf zu achten, dass Sie eine gelbe EG-Bescheinigung und die dazugehörige Fotodokumentation erhalten! Andernfalls sehen Sie vom Kauf ab!

Kennzeichnung durch Fotodokumentation

Seit Januar 2001 besteht die Pflicht, die unter Anhang-A aufgeführten Arten zu kennzeichnen, um eine eindeutige Identifizierung vornehmen zu können. Diese Kennzeichnung kann heute neben dem ab 500g möglichen Mikrochip-Transponder auch mit der Fotodokumentation durchgeführt werden. Dabei wird bei Tieren unter 500g in einjährigen Abständen jeweils ein Bild des Rückenpanzers und des Bauchpanzers (in Farbe, bildfüllend und in guter Qualität) der Fotodokumentation angehangen. Ab einem Gewicht von 500g reicht ein Abstand von 5 Jahren zwischen den Aufnahmen aus.

Die für die Fotodokumentation notwendigen Farbfotos sind in einem bildfüllenden Format (13 x 9 cm), senkrecht von oben und in guter Qualität anzufertigen. Besonders wichtig ist, dass keine Reflexionen durch den Einsatz eines Blitzes entstehen und die einzelnen Nähte des Bauchpanzers deutlich zu erkennen sind. Auch die Färbung der Schilde muss zu erkennen sein, nicht zuletzt deshalb, damit einem selbst Zuordnung von Tier zu Bescheinigung möglich ist, d. h. die zu fotografierenden Exemplare müssen gesäubert und abgetrocknet sein. Kleiner Tipp: Versuchen Sie die Foto möglichst dann anzufertigen, wenn die Tiere inaktiv sind, sprich früh morgens oder abends, denn voll aktive Schildkröten lassen sich meist nicht für ein Foto-Shooting begeistern. Um anhand der Fotos die Größe des Tieres erkennen zu können, ist es notwendig, einen Zollstock daneben zu legen oder das Tier auf einer Karounterlage abzulichten.

 

 

Schildkrötenburg Wiesbaden
Alexandra Hartmann
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